Kommunikation im Medizinwesen
Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen (KIM)" basiert auf einem sicheren E-Mail-Verfahren und ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente. Er sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. mit medizinischen Einrichtungen.
KIM bringt folgende Vorteile:
Vertraulichkeit der Nachrichten
Hardwarebasierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung macht ein unberechtigtes Mitlesen unmöglich. Sensible Daten können immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind.
Fälschungssicher
KIM-Nachrichten können nicht unbemerkt manipuliert werden. Die Aufgabe von KIM ist das Aufbringen und Aufheben des Schutzes der Integrität der zwischen den Teilnehmern ausgetauschten E-Mail-Nachrichten.
Geprüfte Identität und geschlossener Personenkreis
Empfänger einer Nachricht können sicher sein:Die Identitäten der KIM-Teilnehmer sind geprüft und bestätigt. Ein Mail-Server darf nur Nachrichten aus der TI verarbeiten.
Schnelle Auffindbarkeit
Alle KIM-Teilnehmer, Personen, aber auch Institutionen wie Arztpraxen, sind über ein zentrales Adressbuch - den Verzeichnisdienst - auffindbar. Es entfällt ein umständliches und fehleranfälliges Austauschen von E-Mail-Adressen oder öffentlichen Schlüsseln für die Verschlüsselung.
Abrechenbarkeit
KIM ist das sichere Übermittlungsverfahren nach § 311 Abs. 6 SGB V und dadurch die Basis für eine mögliche Vergütung. Arztpraxen sind seit 1. Oktober 2021 verpflichtet, KIM zu nutzen.
KIM dient als sicheres Übermittlungsverfahren und ist unter anderen dazu geeignet, medizinische Informationsobjekte wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den eArztbrief zu versenden.
Weiterentwicklung von KIM
Im Zuge der zweiten Stufe der KIM-Erweiterung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Aufhebung der Beschränkung bezüglich der Nachrichtengröße.
- Einführung verbindlicher Verfahren zur Verwendung von Dienstkennungen.
- Implementierung der Funktion zur Einrichtung von Abwesenheitsnotizen.
Die dritte Stufe erweitert KIM neben dem Funktionsumfang auch um eine Unterstützung von IMAP und der künftigen TI 2.0.
Wie funktioniert KIM?
KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm und die Kommunikation via KIM unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Kommunikation via herkömmlicher E-Mail. Ein angemeldeter Benutzer nutzt das sichere Kommunikationsverfahren KIM in seinem Primärsystem oder ein Standard-E-Mail-Programm.
Im Vergleich zu herkömmlichen E-Mail-Programmen wird durch KIM jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Nachrichten vor dem Zugriff von unbefugten Mitlesern sowie Fälschung oder Manipulation.
Nur registrierte Nutzer können KIM-Nachrichten empfangen. Der Empfänger kann zudem stets sicher sein, dass die Nachricht auch tatsächlich vom angegebenen Versender stammt. Die Identität aller TI-Teilnehmer ist bestätigt und im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur hinterlegt – einer Art zentralem Adressbuch für das Gesundheitswesen.
Die Ärztekammern befüllen und pflegen die Daten wie beispielsweise Praxisanschriften in diesem Verzeichnisdienst. Die zeitaufwendige Verwaltung eines Praxis-Adressbuches entfällt dadurch und entlastet Ärzte im Versorgungsalltag. Die Kommunikation über KIM verbindet auf diese Weise garantierte Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität des Nachrichtenaustauschs mit einer einfachen Nutzbarkeit.
Der E-Health-Konnektor (PTV3-Konnektor) stellt die für KIM und auch andere medizinische Anwendungen, wie die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan, die erforderlichen Verschlüsselungs- und Signaturfunktionalitäten zur Verfügung.
Daneben benötigen Sie einen Praxisausweis (SMC-B) und ein E-Health-Kartenterminal sowie einen Anbieter für einen virtuellen privaten Zugang zur TI (VPN-Zugangsdienstanbieter). Zusätzlich bedarf es einer KIM-E-Mail-Adresse – erhältlich über einen zugelassenen Anbieter.
Der eHBA wird für die Signatur, bspw. eines angehängten Arztbriefes oder für die eAU, genutzt. Ebenfalls kann die Nachricht für eine empfangende Person (respektive deren eHBA) oder für eine empfangende Institution (respektive deren SMC-B (Praxisausweis)) verschlüsselt werden.
Ab dem 1. Juli 2023 wird den Praxen eine regelmäßige finanzielle Unterstützung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur gewährt (TI-Pauschale).
Die Höhe dieser Unterstützung wird individuell festgelegt und berücksichtigt verschiedene Aspekte wie die Größe der Praxis, den Umfang der technischen Ausstattung sowie den Zeitpunkt, zu dem die Erstausstattung und der Austausch des Konnektors erfolgten.
Diese Festlegung erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Form einer Rechtsverordnung. Das Hauptziel dieser finanziellen Unterstützung besteht darin, sämtliche mit der Nutzung der TI verbundenen Kosten für die Praxen zu decken und so eine reibungslose Integration in den Praxisalltag zu ermöglichen.
Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen gemäß der BMG-Verordnung bestimmte Komponenten und Dienste vorhanden sein. Der KIM-Dienst ist notwendige Vorraussetzung für weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfasst dies insbesondere die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Versand der eAU an die Krankenkassen. Die Praxis hat die Möglichkeit, einzelne Anwendungen über den EBM via KIM abzurechnen.