Notfalldatenmanagement

Im Notfall hilfreich

Mit dem Notfalldatenmanagement soll eine Anamneseunterstützung für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.

Oftmals besteht bei der Versorgung eines Patienten die Situation, dass relevante Informationen zur Patientenvorgeschichte nicht vorhanden sind und auch der Patient selbst nicht in der Lage ist, zur Anamnese beizutragen.

Das Notfalldatenmanagement zielt darauf ab, dieses Informationsdefizit vornehmlich in drei Einsatzszenarien zu lindern.

Szenario 1

Präklinische Patientenversorgung durch den Rettungsdienst.

Szenario 2

Ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses.

Szenario 3

Ein Arzt trifft im ambulanten Versorgungssektor auf einen unbekannten Patienten mit Akutbeschwerden.

Das Notfalldatenmanagement auf der elektronischen Gesundheitskarte besteht aus zwei Elementen: Der Notfalldatensatz mit notfallrelevanten, medizinischen Informationen zum Patienten und ein Datensatz mit Hinweisen zu persönlichen Erklärungen des Patienten.

In mehreren Prätests konnte zwischenzeitlich überprüft werden, welche Informationen zum Patienten notwendig sein können und wie ein gelungener Auswahl-/Anlageprozess mit technischer Unterstützung des Praxisverwaltungssystems bei der Erstellung des Datensatzes gestaltet sein sollte.

Im Notfalldatensatz lassen sich Angaben zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten und mehr erfassen. Die Definition des Datensatzes enthält keine inhaltlichen Vorgaben beispielsweise hinsichtlich der abzulegenden Diagnosen.

Die notfallrelevanten medizinischen Informationen sind vielmehr vom betreuenden Arzt patientenindividuell festzulegen. Der Datensatz ist mit dem elektronischen Heilberufsausweis rechtsverbindlich zu signieren.

Getrennt von den Notfalldaten können in einem zweiten Datenblock Informationen zu den Aufbewahrungsorten einer Organ-/Gewebespendeerklärung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung abgelegt werden. Diesen Datenblock muss ein Arzt nicht unterschreiben.

Die beiden Datenblöcke sind getrennt voneinander anleg- und veränderbar und können ebenso getrennt voneinander von berechtigten Personen ausgelesen werden.

Die Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte ist für Patienten freiwillig. Sie haben allerdings einen für Ärzte verpflichtenden gesetzlichen Anspruch auf Speicherung und Aktualisierung von Notfalldaten.

Um das Notfalldatenmanagement nutzen zu können, benötigt die Praxis die entsprechende Technik, insbesondere einen elektronischen Heilberufsausweis, einen E-Health-Konnektor, ein weiteres Kartenterminal sowie ein angepasstes Praxisverwaltungssystem.

Zur Erstattung der Technikkosten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband entsprechende Verträge abgeschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem eine TI-Pauschale für Arztpraxen festgelegt (Informationen zur Kostenerstattung).

Darüber hinaus sind Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für das Anlegen (GOP 01640 = 80 Punkte = 9,55 €), Überprüfen und Aktualisieren (GOP 01641= 4 Punkte = 0,48 €) sowie Löschen (GOP 01642 =1 Punkt= 0,12 €) eines Notfalldatensatzes eine Vergütung vorgesehen (Stand: 2024).


Elektronische Patientenkurzakte nach § 358 SGB V

Das Notfalldatenmanagement soll zukünftig zu einer "elektronischen Patientenkurzakte nach § 358 SGB V" weiterentwickelt werden.

Der Notfalldatensatz ist dabei sowohl auf der elektronischen Gesundheitskarte (bis max. Ende 2029) als auch parallel in der elektronischen Patientenakte als "Patientenkurzakte" abgespeichert.

Der Datensatz mit den persönlichen Erklärungen wird nur noch in der elektronischen Patientenakte abgelegt. Der genaue Zeitpunkt dieser Umsetzungen wird vom Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung festgelegt und steht noch nicht fest.    

 

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur