Versichertenstammdaten-Management

Erste Verwaltungsanwendung

Mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) erfolgt per Online-Abgleich eine Prüfung der Aktualität von Stammdaten (z. B. Name, Adresse) des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte  und dessen aktuelles Mitgliedschaftsverhältnis bei einer Krankenkasse.

Hat der Versicherte bei seiner Krankenkasse Änderungen mitgeteilt (z. B. Adressänderungen bei Umzug), können so diese neuen Daten  auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert und in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden.

Das Versichertenstammdatenmanagement ist verpflichtend bei jedem ersten Einlesen der elektronischen Karte im Quartal durchzuführen.

Weiterführende Informationen zum Versichertenstammdatenmanagement hat die KBV zusammengefasst.

Mit der Einführung von (nicht auf der eGK abgelegten) Digitalen Identitäten für Versicherte ab dem 01.01.2024 wird das Versichertenstammdatenmanagement entsprechend erweitert.

Es ist dann möglich, dass ein Versicherungsnachweis bei einer Krankenkasse nicht nur mit der elektronischen Gesundheitskarte, sondern auch mit einer Digitalen Identität von Patienten mithilfe des smartphones nachgewiesen werden kann.

Ab dem 01.01.2026 wird das Versichertenstammdatenmanagement dahingehend verändert, dass unmittelbar aus dem Praxisverwaltungssystem heraus eine elektronische Abfrage der Leistungspflicht bei einer Krankenkasse erfolgen soll. Ein Vorab-Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte zum Abgleich der dort vorliegenden Daten mit den Daten der Krankenkasse kann dann entfallen.  

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