Medikationsplan
Die genaue Kenntnis der Medikation einer Patientin oder eines Patienten ist Grundlage einer rationalen Pharmakotherapie.
Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an chronisch erkrankten und älteren Patienten hat die Kenntnis eine hohe Relevanz, welche Arzneimittel und eventuell auch Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan
Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist die Darstellung der gesamten Arzneimitteltherapie für einen Patienten in für ihn verständlicher Form auf Papier. Der BMP ist ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der Medikationsdaten.
Grundgedanke ist, Patienten eine einheitliche, in ihrer Struktur wiedererkennbare und gut lesbare Dokumentation ihrer Arzneimitteltherapie an die Hand zu geben. Da die meisten Patienten nicht nur bei einem Arzt in Behandlung sind, ist die Frage der Austauschbarkeit der Medikationsdaten relevant. Daher sind alle Informationen zur Medikation (Handelsname, Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform und das Dosisschema) als strukturierte Information abgelegt und vereinheitlicht.
§ 31a im SGB V regelt, dass Patienten Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan haben, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft - für mindestens 28 Tage - vorgesehen sein.
Natürlich steht es jedem Arzt frei, seinen Patienten, die weniger als drei Arzneimittel dauerhaft einnehmen müssen, auch einen Medikationsplan zu erstellen, insofern sie das als sinnvoll erachten.
Der Anspruch von Patienten auf den BMP sorgt dafür, dass auch in den Softwaresystemen eine einheitliche und strukturierte Form für die Informationen der Arzneimitteltherapie genutzt werden und somit auch ein Austausch zwischen den Systemen ermöglicht wird.
Der Medikationsplan sollte möglichst alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel und die Selbstmedikation, die der Patient einnimmt, enthalten. Neben dem Wirkstoff, der Dosierung und dem Einnahmegrund können auch unstrukturiert sonstige Hinweise zur Einnahme, sowie ein patientenverständlicher Grund für die Einnahme (z. B. Gicht oder hoher Blutdruck) aufgeführt werden.
Die Spezifikation des BMP wurde von Vertretern der Bundesärztekammer, des Deutschen Apothekerverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (AG BMP) festgelegt und wird perspektivisch weiterentwickelt.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Vertreter der Zahnärzteschaft sind bei Anpassungen der Spezifikation ins Benehmen zu setzen.
Die Vergütung der Erstellung eines BMP erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt. Einzelheiten zur Vergütung sowie die jeweils aktuelle Spezifikation stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung online zur Verfügung.
Elektronischer Medikationsplan
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Version des BMP. Über die Inhalte des BMP hinaus können im eMP auch weitere medikationsrelevante Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten, Körpergewicht und der Kreatininwert aufgenommen werden.
Der eMP enthält weiterhin zusätzliche Kommentarfelder und ermöglicht es, auch die frühere Medikation eines Patienten zu speichern. Der Speicherort des eMP ist zunächst lokal auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten. Nutzt ein Patient eine elektronische Patientenakte kann der eMP auch dort abgelegt werden.
Bevor Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Medikationsplan erstellen, müssen sie ihre Patienten darüber aufklären und eine Einwilligung einholen. Diese Einwilligung sollte der Arzt in seinem Informationssystem dokumentieren.
Die Daten auf dem eMP bleiben in vollständiger Hoheit der Patienten. Durch den physischen Besitz der elektronischen Gesundheitskarte entscheiden sie darüber, wer Daten sehen und wer sie speichern darf. Die Ärztin bzw. der Arzt benötigt für den Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte seinen elektronischen Heilberufsausweis.
Das Erstellen eines eMP wird Ärztinnen und Ärzten in der fach- und der hausärztlichen Versorgung vergütet, wobei es Zuschläge für Chroniker und onkologisch erkrankte Patienten gibt (Informationen zur Vergütung des eMP).