Berechnung des Zuschlags F bei späterem Besuchsantritt
In Fällen, in denen ein Besuch vor 20.00 Uhr bestellt, aber erst nach 20.00 Uhr ausgeführt wird, ist der Zuschlag "F" berechenbar. Die Verzögerung muß jedoch sachlich begründet sein und darf nicht im Ermessen des Arztes liegen.
Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 36 (10.09.1999), Seite A-2242 - A-2244