Abgeordneten alle Krankenkassen auf, Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte sowie Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst abzuschließen, um Schutzimpfungen auch am Arbeitsplatz
iziner oder Betriebsarzt/Werksarzt zu unterzeichnen ist. Weitere in Kraft befindliche Hygiene-Regeln bleiben davon unberührt. Ohne die Zustimmung des Arbeitsmediziners oder Betriebsarztes/Werksarzt zu
Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Bundesregierung in ihrem Plan, Arztpraxen und Betriebsärzte in die Coronavirus-Impfstrategie einzubinden. „Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses [...] Unterstützung zu treffen. Die BÄK geht in…
und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt
Präsident der ÄkNo, Rudolf Henke. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte stünden bereit, um ihre Patientinnen und Patienten schnell und unbürokratisch zu impfen, heißt
So soll der Blutfluss nicht unterbunden, die Wunde desinfiziert und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt kontaktiert werden. Diese können eine Postexpositionsprophylaxe verschreiben, die das Risiko einer
(BMG) festgelegt, dass Apotheken Covid-19-Impfstoffe nicht an privatärztliche Praxen und an Betriebsärzte abgeben dürfen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch im Saarland ab nächster Woche Hausärzte
l der ärztlichen Schlagkraft sein, um das Virus zu bekämpfen. Auch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte stehen bereit, um beim Impfen der Beschäftigten am Arbeitsplatz mitzuhelfen. Die Kammer setzt
Impfstofflieferungen vorausgesetzt, so der Ärztekammer-Vorstand, würde auch das Impfen durch Betriebsärzte die dringend notwendige Durchimpfung der Bevölkerung beschleunigen. Zudem müssen sich künftig [...] r in die Impfungen einzubeziehen. Wenn genügend…
r bedeute das, dass neben den Haus- und Fachärzten auch die privatärztlich Tätigen sowie die Betriebsärzte so schnell wie möglich in die entsprechenden Strukturen ein- und angebunden werden müssen. Dazu
Zahlen aus den Impfzentren lag. Dabei seien derzeit auf Grund der Lieferengpässe die Fachärzte und Betriebsärzte noch nicht flächendeckend in die Impfung einbezogen. Die Entscheidung, die Impfzentren weiter
Dr. Hans-Albert Gehle den einstimmigen Beschluss des Kammergremiums. Auch die Einbeziehung der Betriebsärzte sowie der niedergelassenen Privatärzte sei begrüßenswert. „Es gilt, das Impfen auf mehrere Säulen
anbieten zu können – in Zusammenarbeit der Impfzentren mit den niedergelassenen Arztpraxen und den Betriebsärzten. Auch der geplanten Aufhebung der Impfpriorisierung steht die Bundesärztekammer positiv gegenüber
sicherstellen, dass so schnell wie möglich ausreichend Impfstoffe für die Praxen, Impfzentren und Betriebsärzte zur Verfügung stehen. „Auch mit Blick auf die bald anstehenden Auffrischungsimpfungen brauchen
gen Impfangeboten in Impfzentren, Arztpraxen, im Rahmen von Sonderimpfaktionen oder auch beim Betriebsarzt. In den Impfzentren können beispielsweise derzeit sehr kurzfristig, teilweise innerhalb der nächsten
Hausarzt haben oder ansonsten weite Strecken auf sich nehmen müssten, sinnvoll sein. Arztpraxen, Betriebsärzte, Impfteams und einige wenige Impfstellen können zusammen mit wiederkehrenden Impfaktionen an zentralen
und entbehren jeglicher Grundlage! Bodendieck: "Nur gemeinsam mit den Impfteams, den Haus- und Betriebsärzten sowie den Krankenhäusern kann es uns gelingen, eine schnelle Boosterung der Bevölkerung und des
können, müssen mitimpfen: Impfzentren, niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, Krankenhäuser, Betriebsärzte.“ Van Aken: Weite Teile der Bevölkerung sollte noch vor Weihnachten eine Booster-Impfung angeboten [...] Impf-Brennpunkte identifizieren, dorthin…
schnelle Realisierung dieser Booster-Impfungen in Praxen, in Kliniken, in Impfzentren und durch Betriebsärzte oder mobile Impfteams. Die Krankenhäuser sind bereit, sich – soweit dies regional und standortbezogen
etwa durch Beteiligung der Krankenhäuser mit dort angesiedelten dezentralen Impfzentren und der Betriebsärzte, zum anderen durch die tägliche Versorgung der Niedergelassenen mit Impfdosen und der Unterstützung [...] müssen mitimpfen: Die niedergelassenen…
groß angekündigte Booster-Impfkampagne ad absurdum geführt! Haus- und Fachärzte sowie Amts- und Betriebsärzte haben das ganze Jahr über mit immensem Aufwand einen Großteil der Bevölkerung geimpft und betreut
eine große Bereitschaft, sich bei niedrigschwelligen Impfaktionen zu engagieren. „Die Kliniken, Betriebsärzte, auch Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand stehen bereit.“ Die ÄKWL fordert laut Gehle: „Impfen und
Vorgeschichte und um seine Lebensumstände. All das sei selbstverständlich gegeben beim Hausarzt, beim Betriebsarzt und bei vielen Fachärztinnen und Fachärzten. Schließlich könnten chronische oder akute Erkrankungen
oder Online-Schulungen könnten die persönliche Präsenz zwar nicht vollständig ersetzen, die betriebsärztliche Tätigkeit aber zeitlich und räumlich flexibilisieren. „Für die sachgerechte Anwendung digitaler
Förderung der Karriereentwicklung auch in Schwangerschaft und/oder Elternzeit Beratung auch der Betriebsärzte über die Möglichkeit eines teilzeitigen Beschäftigungsverbotes Ärztinnen, die in der Schwangerschaft