Abrechnung der Dermatoskopie mit dem Smartphone
Deutsches Ärzteblatt 109, Heft 47 (23.11.2012), S. A-2384
Die Dermatoskopie (Auflichtmikroskopie der Haut) wird mit der Nr. 750 der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Nach einem Beschluss des „Ausschusses Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer (DÄ, Heft 3/2002) kann eine „Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen, einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und -auswertung (z. B Vergrößerung und Vermessung)“ mit einem Analogansatz der Nr. 612 GOÄ berechnet werden. Der Ausschuss Gebührenordnung hatte bei diesem Beschluss berücksichtigt, dass bei der letztgenannten Untersuchung im Gegensatz zur Dermatoskopie, die eine etwa zehnfache Vergrößerung ermöglicht, durch die Aufnahme mit einer Videokamera eine 20- bis 70-fache Vergrößerung der entsprechenden Hautveränderung erfolgt, des Weiteren deren digitale Bearbeitung inklusive Vermessung. Auch ist bei dieser Untersuchung durch computergestützte Auswertungsprogramme eine Dignitätseinschätzung des Muttermals anhand von bis zu 50 Parametern möglich.
Durch den technischen Fortschritt kann der Arzt mittlerweile mit einem Smartphone und einem von der Industrie hierfür entwickelten speziellen Aufsatz ein Muttermal fotografieren, fünf- bis 20-fach vergrößern und auch vermessen. Der Empfehlung eines Herstellers zufolge kann eine derartige Aufnahme und Untersuchung von Muttermalen mit der Nr. 750 GOÄ berechnet werden. Mit dem Smartphone inklusive des speziellen Aufsatzes ist im Gegensatz zum System mit videogestützter Untersuchung und Bilddokumentation inklusive digitaler Bildweiterverarbeitung und -auswertung keine 20- bis 70-fache Vergrößerung und keine Analyse mit einem Bildauswertungsprogramm möglich. Des Weiteren ist nach Angaben des Herstellers die Bildqualität im Vergleich zu einem System mit videogestützter Untersuchung eingeschränkt und die Vergleichbarkeit der Bilder beider Systeme nicht gegeben. Insofern kann nach gebührenrechtlicher Beurteilung der Bundesärztekammer die Aufnahme und Untersuchung von Muttermalen mittels eines Smartphones und speziellem Aufsatz mit der Nr. 750 GOÄ berechnet werden.
Dr. med. Stefan Gorlas
(in: Deutsches Ärzteblatt 109, Heft 47 (23.11.2012), S. A-2384)