Zum analogen Ansatz der Nr. 631 GOÄ bei herzchirurgischen Operationen
Deutsches Ärzteblatt 111, Heft 46 (14.11.2014), S. A-2031
Gemäß eines Beschlusses des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer (BÄK), gebildet aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung, des Bundesministeriums des Inneren, des PKV-Verbandes und der BÄK, publiziert im Deutschen Ärzteblatt in Heft 40/1999 kann die Nr. 631 GOÄ im Analogansatz bei herzchirurgischen Eingriffen für die „intraoperative Elektrodenversorgung, gegebenenfalls mit Testung und Probestimulation“ berechnet werden. Der Beschluss enthält die folgende Anmerkung: „Nur dann, wenn die Elektroden tatsächlich zur Stimulation des Herzens benutzt werden, ist die Nr. 631 GOÄ (transvenöser Schrittmacher, 1110 Punkte) analog zum Einfachsatz (Anmerkung: entsprechend einem Betrag von 64,20 Euro) – unabhängig von der Zahl der verwendeten Elektroden einmal im Rahmen einer Operation – anwendbar. Die prophylaktische temporäre intraoperative Elektrodenversorgung ist nicht gesondert berechnungsfähig.“
Im Rahmen der Erörterung einer Rechnungskritik wurde von einem Rechnungsersteller die Auffassung vertreten, dass der Analogansatz der Nr. 631 GOÄ für die intraoperative Elektrodenversorgung dann möglich sei, wenn die Elektrodenanlage erfolgt ist und eine Probestimulation durchgeführt wurde. Die Leistung sei dann erbracht und abrechenbar.
Die Berechnung der Nr. 631 GOÄ analog ist jedoch laut dem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses dann nicht möglich, wenn es sich nur um eine prophylaktische temporäre intraoperative Elektrodenversorgung handelt. Eine derartige Elektrodenversorgung des Patienten erfolgt bei herzchirurgischen Eingriffen routinemäßig. Diese Elektrodenversorgung impliziert im Regelfall eine Funktionstestung der Elektroden beziehungsweise des Systems unmittelbar postoperativ und hiernach auf der Intensivstation. Insofern ist der Analogansatz der Nr. 631 GOÄ gemäß dem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses nur bei einer therapeutischen Stimulation des Herzens möglich, zum Beispiel bei der Unterstützung der Entwöhnung des Patienten von der Herz-Lungen-Maschine.
Dr. med. Stefan Gorlas
(in: Deutsches Ärzteblatt 111, Heft 46 (14.11.2014), S. A-2031)