Fraktionierte stereotaktische Strahlentherapie
Deutsches Ärzteblatt 108, Heft 45 (11.11.2011), S. A-2444
Bei der fraktionierten stereotaktischen Strahlentherapie mittels Linearbeschleuniger handelt es sich um eine spezielle Form der Bestrahlung. Dabei können Zielpunkte im Körper des Patienten mit einer Genauigkeit von wenigen Millimetern definiert werden. Nach dreidimensionaler computergestützter Bestrahlungsplanung wird der Tumor punktgenau aus mehreren Raumrichtungen bestrahlt. Im Zielvolumen treffen sich alle Strahlen und addieren sich nur hier zur Gesamtdosis, so dass das umgebende Gewebe optimal geschont wird. Bei der fraktionierten Bestrahlung wird – im Gegensatz zur einmalig durchgeführten Strahlenchirurgie – die Gesamtdosis auf mehrere, kleinere Einzeldosen aufgeteilt, die dem Patienten im Laufe des sich über mehrere Tage oder Wochen erstreckenden Behandlungszeitraums verabreicht wird. Da diese technisch sehr aufwendige Therapiemethode in dem vom Verordnungsgeber zuletzt 1996 aktualisierten Leistungsverzeichnis des Abschnitts O IV. (Strahlentherapie) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch nicht berücksichtigt ist, hatte der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer bereits am 13. Oktober 2006 (DÄ, Heft 41) analoge Abrechnungsempfehlungen für dieses Verfahren veröffentlicht. Entsprechend dem damaligen Stand der Technik wurde der Ansatz dieser Analogziffern jedoch an das Vorliegen bestimmter Indikationen geknüpft. Dabei handelte es sich insbesondere um benigne Kopf-, Hirntumoren, um maligne Kopf-, Halstumoren bei Kindern und Jugendlichen sowie um Rezidive primär maligner Kopf-, Halstumoren oder Rezidive von Hirnmetastasen.
Inzwischen konnten die Einsatzmöglichkeiten dieser Bestrahlungstechnik jedoch deutlich ausgeweitet werden. So werden beispielsweise Bestrahlungen des Körperstammes bei Bronchialkarzinomen, Lungen- oder Lebermetastasen sowie bei inoperablen Leberzellkarzinomen vorgenommen. Deshalb hat sich der Ausschuss Gebührenordnung der Bundesärztekammer erneut mit diesem Thema befasst. Nach denen im DÄ, Heft 17 vom 29. April 2011, veröffentlichten Abrechnungsempfehlungen kann die fraktionierte, stereotaktische Präzisionsbestrahlung mittels Linearbeschleuniger am Körperstamm, je drei Fraktionen, ebenfalls über die GOÄ-Nr. 5855 analog abgerechnet werden. Dabei ist die fraktionierte, stereotaktische Präzisionsbestrahlung analog Nr. 5855 GOÄ unabhängig von der Anzahl der Zielvolumina höchsten fünfmal (15 Fraktionen) in sechs Monaten berechnungsfähig. Neben der Präzisionsbestrahlung mittels Linearbeschleuniger können verschiedene Leistungen in demselben Behandlungsfall nicht zusätzlich berechnet werden. Dies betrifft die Leistungen nach den Nrn. 5377, 5378, 5733 und A 5830.
Für die zur stereotaktischen Strahlentherapie am Körperstamm erforderliche 3-D-Bestrahlungsplanung ist einmal in sechs Monaten analog 1,75 x Nr. 5855 GOÄ vorgesehen. Diese Leistung umfasst die Anwendung eines Simulators und die Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder die Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen sowie die individuelle Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners.
Dipl.-Verw. Wiss. Martin Ulmer
(In: Deutsches Ärzteblatt 108, Heft 45 (11.11.2011), S. A-2444)