Wirbelsäulennahe Injektionsbehandlungen
Deutsches Ärzteblatt 108, Heft 37 (16.09.2011), S. A-1930
Wirbelsäulennahe Injektionsbehandlungen wie beispielsweise die lumbale paravertebral-perineurale Analgesie werden sowohl ohne als auch mit computertomographischer Steuerung durchgeführt. Bei letztgenanntem Vorgehen treten des Öfteren Streitigkeiten über die Berechnungsfähigkeit der Nr. 5377 GOÄ („Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“) neben der Nr. 5378 GOÄ („Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen) auf. Zu dieser Frage liegen auch mehrere Gerichtsurteile vor: Amtsgericht Köln vom 1. März 2007 (Az.: 138 C 64/06), Amtsgericht Düsseldorf vom 20. August 2008 (AZ 35 C 6029/07) und Landgericht Köln vom 6. Mai 2009 (AZ 23 O 173/03).
Im Gegensatz zur Nr. 5733 GOÄ („Zuschlag für computergesteuerte Analyse [zum Beispiel Kinetik, 3D-Rekonstruktion]), die bei kernspintomographischen Untersuchungen berechnungsfähig ist, setzt der Ansatz der Nr. 5377 GOÄ zunächst eine obligatorische 3D-Rekonstruktion voraus. Nach Auffassung der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Berechnung der Nr. 5377 GOÄ zudem, in Analogie zu den Abrechnungsempfehlungen zur Nr. 5733 GOÄ (in: Die Abrechnung kernspintomographischer Leistungen am Beispiel von Kniegelenksuntersuchungen, erstellt in Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Rechtsabteilung von BÄK und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Berufsverband der Deutschen Radiologen und der Deutschen Röntgengesellschaft, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 46/2005) für eine Winkel-, Flächen- oder Volumenmessung, nicht jedoch für die Durchführung einfacher Zweipunktmessungen gerechtfertigt. Auch in der vorgenannten Rechtsprechung werden als Abrechnungsvoraussetzungen der Nr. 5377 GOÄ die Messungen von Eindringtiefe und Einstichwinkel beziehungsweise die geometrische Berechnung der Injektion genannt.
Dr. med. Stefan Gorlas
(in: Deutsches Ärzteblatt 108, Heft 37 (16.09.2011), S. A-1930)