Mehr als fünf Jahre Tipps zur Privatliquidation

Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 12 (23.03.2007), Seite A-820

Der Ratgeber zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erscheint seit Herbst 2001 vierzehntägig im Deutschen Ärzteblatt. Bis Mitte 2004 wurde der GOÄ-Ratgeber von Dr. med. Regina Klakow-Franck betreut, zu diesem Zeitpunkt Referentin im Dezernat 4 der Bundesärztekammer. Das Dezernat 4 ist unter anderem für die Gebührenordnung und Honorarfragen zuständig.

Anlass, diese Rubrik zu starten, war eine Veranstaltung des Bundeskriminalamtes zu dem Thema Abrechnungsbetrug in der Medizin im Jahr 2001. Bei dieser Veranstaltung wurde vor allem deutlich, dass auch aufseiten der Ärzte Aufklärungsbedarf über eine korrekte Anwendung der Gebührenordnung bei der Privatliquidation besteht. Nicht wenige Vorwürfe des Abrechnungsbetruges entstehen auch heute noch durch missverständliche gebührenrechtliche Regelungen, unterschiedliche Rechtsauffassungen und (widersprüchliche) Amtsgerichtsurteile.

Der Ratgeber sollte einerseits grundsätzliche Themen darstellen und Hilfe zur korrekten Abrechnung nach GOÄ gewährleisten, aber auch unklare Gebührentatbestände und Missstände in der GOÄ aufzeigen, die unter anderem durch die Veralterung der Gebührenordnung und die verschiedenen Auslegungen von Bundesärztekammer und Ärzten einerseits und Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe andererseits bestanden und bestehen. Zu diesen Problemfeldern sollten Lösungen diskutiert und vorgeschlagen werden.

Zusätzlich wurde der Ratgeber immer genutzt, um Beschlüsse der Bundesärztekammer, des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer und des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer näher zu erläutern, damit beispielsweise die Abrechnung von neuen Leistungen, für die eine Analoge Bewertung beschlossen wurde, problemloser erfolgen kann und Anwendungs- sowie Auslegungsprobleme möglichst von Anfang an vermieden werden können.

Inzwischen sind mehr als 120 Ratgeber erschienen. Diese findet man zum einen auf der Internetseite des Deutschen Ärzteblattes (www.aerzteblatt.de) am einfachsten, wenn man im Archiv die „Erweiterte Suche“ anklickt und dort unter Autor eine der beiden Autorinnen sowie unter „Volltext“ das Stichwort GOÄ-Ratgeber angibt. Die gesammelten GOÄ-Ratgeber sind auch über den Internetauftritt der Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de) zu erreichen: auf der Seite für Ärzte unter der Rubrik Gebührenordnung unter dem Link „GOÄ-Ratgeber“. Hier sind die Ratgeber nach Themenfeldern sortiert, dass heißt nach „Grundsätzlichem“ sowie den einzelnen Paragrafen und Abschnitten der GOÄ. Auf diesen Seiten werden die in seltenen Fällen notwendigen Korrekturen in die Artikel eingepflegt.

Dr. med. Anja Pieritz
(in: Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 12 (23.03.2007), Seite A-820)