Hämorrhoidalchirurgie in der gültigen GOÄ
Deutsches Ärzteblatt 107, Heft 12 (26. März 2010), S. A-572
Nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) kann die operative Behandlung von Hämorrhoiden auf acht zurzeit klassifizierte Arten erfolgen: 1. durch Ligatur, 2. durch Sklerosierung, 3. durch Exzision, 4. durch Destruktion, 5. mittels Stapler, 6. durch Exzision mit plastischer Rekonstruktion, 7. durch Ligatur einer Arteria haemorrhoidalis ohne sonstige Maßnahmen oder 8. durch Ligatur einer Arteria haemorrhoidalis mit rektoanaler Rekonstruktion.
Die aus dem Jahr 1988 stammende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bietet keine zeitgemäßen Leistungsbeschreibungen, an denen man sich bei der Durchführung dieser Eingriffe orientieren könnte. Auch für die Analogberechnung nach § 6 Absatz 2 GOÄ, nach der selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden können, fehlen offizielle Empfehlungen.
Während Hämorrhoiden ersten Grades durch Sklerosierung nach Blond oder Blanchard (Nr. 764 GOÄ) behandelt werden, empfiehlt sich für solche zweiten Grades die Ligatur nach Barron (Nr. 766 GOÄ). Beide Verfahren können nebeneinander berechnet werden. Müssen zusätzlich hypertrophe zirkumanale Hautfalten (Marisken) abgetragen werden, so wird die Nr. 765 GOÄ zusätzlich angesetzt. Obwohl die unter Nr. 763 GOÄ vermerkte „Spaltung von Hämorrhoidalknoten mit Thrombusexpressionen“ eigentlich die Manipulation thrombosierter perianaler Gefäße bezeichnet, kann diese Ziffer im Bedarfsfall mit berechnet werden.
Für das operative Vorgehen bei prolabierenden Hämorrhoiden mit und ohne Analprolaps stehen konkurrierende Möglichkeiten zur Verfügung. Segmentale Resektionen nach Milligan-Morgan oder Ferguson (Nr. 3241 GOÄ) stellen heute die Standardverfahren dar. Die noch in Kommentaren erwähnte Operation nach Langenbeck ist schon lange obsolet. Die Nr. 3240 GOÄ kann jedoch für Exzisionen von Hämorrhoidalknoten – auch wiederholt – berechnet oder mit Eingriffen bei Hämorrhoiden ersten und zweiten Grades kombiniert werden.
Eine plastische Rekonstruktion des Analkanals kann nach Fansler-Arnold oder Parks (Nr. 3241 GOÄ) erfolgen. Anfang der 90er Jahre ist die Analprolaps-Operation nach Longo mit dem Zircularstapler als Option hinzugekommen, die Koblandin technisch modifiziert und zu ihrer heutigen Form weiterentwickelt hat. Ihre Berechnung erfolgt nach Nr. 3241 GOÄ, und die relativ hohen Sachkosten für den Stapler können bei ambulanter Operation nach § 10 Absatz 1 Satz 1 als „Materialien, die der Patient zur weiteren Behandlung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind“ in Rechnung gestellt werden.
Dr. med. Dipl.-Ök. Ursula Hofer
(in: Deutsches Ärzteblatt 107, Heft 12 (26. März 2010), S. A-572)