Befundbericht-Neuvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit
Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 17 (24.04.2009), S. A-848
Die seit dem 1. Januar 2009 geltende Vereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit (GOÄ-Ratgeber, DÄ, Heft 49/2008) wird von den meisten Ärztinnen und Ärzten positiv bewertet. Zur Erinnerung: Die zwischen der Bundesärztekammer und der Bundesagentur für Arbeit geschlossene Vereinbarung unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von der bis Ende 2008 geltenden Vereinbarung: Die Vergütung für die Erstellung eines Befundberichts wurde von 21,00 Euro auf 32,50 Euro angehoben, und der Befundbericht muss der zuständigen Agentur für Arbeit innerhalb von zehn Werktagen zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern eingehende Anfragen beziehen sich überwiegend auf die 10-Tages-Bearbeitungsfrist. Grundsätzlich gilt, dass diese an dem Tag beginnt, an dem das Befundungsdokument dem Arzt übergeben wurde beziehungsweise in der Arztpraxis eingegangen ist. Des Weiteren gilt, dass der Befundbericht spätestens nach zehn Werktagen der Bundesagentur zur Verfügung gestellt werden muss.
Sollte diese Bearbeitungsfrist ausnahmsweise geringügig überschritten werden, die Qualität der Befundberichterstattung aber den Anforderungen genügen, dürfte dies in aller Regel nicht zur Verweigerung der vereinbarten 32,50 Euro führen; eine entsprechende Vorgehensweise wurde den Arbeitsagenturen seitens der übergeordneten Bundesagentur für Arbeit empfohlen. Eine Überstrapazierung der Kulanz sollte aber aus eigenem Interesse der Ärzteschaft vermieden werden. Immerhin arbeiten die Ärzte der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls unter engen Zeitvorgaben, die im Interesse der Patienten und Versicherten liegen. Ausnahmsweise Fristüberschreitungen werden diese für die Ärzteschaft „günstige“ und zielführende Vereinbarung sicher nicht gefährden.
Ziel ist die fachlich optimale und schnellstmögliche Sachverhaltsabklärung. Ist diese Neuvereinbarung insgesamt also auch aus Sicht unserer Partner ein guter Schritt auf diesem Weg, so wird sich im Rahmen der weitergehenden Verhandlungen auch die Bundesagentur einer Veränderung der 10-Werktage-Regelung (wobei auch Samstage Werktage sind) in Richtung 14 Kalendertage nicht verschließen.
Festzuhalten ist, dass die Ärzteschaft durch die zeitnahe und qualitativ hochwertige Befundberichterstattung einen bedeutenden Beitrag im Interesse der Arbeitssuchenden leistet. Die Bundesärztekammer und die Bundesagentur für Arbeit werten die Neuvereinbarung zudem als Ausgangspunkt für eine künftig noch engere Kooperation. So ist es für die Bundesagentur denkbar, bei bestimmten Fragestellungen niedergelassene Ärzte noch weitreichender in die Erstellung von Gutachten einzubinden – je nach Aufwand dann natürlich auch auf einer anzupassenden Honorarbasis.
Angemerkt sei noch, dass auch vonseiten der Gesundheits- und Versorgungsämter zunehmend Interesse an einer Vergütungsregelung bekundet wird, die inhaltlich der mit der Bundesagentur für Arbeit getroffenen Vereinbarung für Befundberichte entspricht.
Alexander Golfier
(in: Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 17 (24.04.2009), S. A-848)